Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Zum Nachweis, ob eine Person noch lebt, stellt das Bürgerbüro eine Lebensbescheinigung aus. Auch persönliche Daten in vorbereiteten Formularen der Rentenstellen bestätigen wir Ihnen gerne.
    Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich; Sie können sich nicht vertreten lassen.

    Voraussetzungen

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.

    Benötigte Unterlagen und Antragstellung

    • Aktuelles Ausweisdokument
    • Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse

    Sie können diese Dienstleistung nur persönlich beantragen.

    Gebühren

    9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise),
    ausländische Rentenversicherungen oder Betriebs- oder Zusatzrenten sind nicht gebührenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6446581caaf0319b1e8ac4032ccd3605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de