Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Eine Lebensbescheinigung wird unter anderem benötigt, wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen. Sie wird in der Regel einmal jährlich vom ausländischen Rententräger angefordert. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zu Ihrer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.

    Eine Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden. Ein gültiges Ausweisdokument ist dabei vorzulegen.

    Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Lebensbescheinigung wird direkt an der Information ausgestellt.

    Folgende Angaben werden in der Lebensbescheinigung aufgeführt:

    • Bestätigung, dass die Person lebt, 
    • Name
    • Namenszusatz
    • Geburtsname
    • Geburtsnamenszusatz
    • Vorname
    • Geburtsdatum/-ort
    • letzte Anschrift

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f317ec36123498daa07af485ea8ca15b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Ggf. Geburtsurkunde

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Person muss in Goch gemeldet sein. Eine persönliche Vorstellung mit Ausweisdokument ist zwingend erforderlich.

    Manche ausländischen Rententräger schicken ein entsprechendes Formular zur Bestätigung Ihrer Daten zu. Bitte bringen Sie dies vollständig ausgefüllt mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Sie legen Ihr aktuelles Ausweisdokument an der Information im Rathaus vor. Dort wird die Bescheinigung kostenfrei ausgestellt.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

    Hinweise für Goch

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de