Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben
Entschädigung für die nicht gedeckten Betriebskosten Selbstständiger beantragen
Wenn Ihr Betrieb oder Ihre Praxis während der Dauer einer Quarantäne/eines Tätigkeitsverbots geschlossen ist, erhalten Sie als selbstständige Person auf Antrag eine Entschädigung. Diese umfasst die in dieser Zeit weiterlaufenden, nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Höhe der nicht gedeckten Betriebsausgaben
- Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
- Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
- Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
- Falls verfügbar: Nachweis über das behördlich angeordnete Tätigkeitsverbot bzw. die behördliche angeordnete Absonderung/Quarantäne
Voraussetzungen
- Es bestand eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
- Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
- Der Betrieb oder die Praxis hat während der Zeit des Verdienstausfalls gänzlich geruht
- Durch das Ruhen des Betriebes sind nicht gedeckte Betriebsausgaben entstanden
- Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
- Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde.
Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde wird ein entsprechender Bescheid erteilt.
Fristen
Der Antrag auf Entschädigung muss rückwirkend innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Allgemeine und weiterführende Informationen zur Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
https://ifsg-online.de
Informationen zu Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbots
https://www.ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.05.2022
Stichwörter
Hinweise für Leopoldshöhe