Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des GemeinderatesOnline erledigen

    Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des Gemeinderates

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Mit dem Bürgerbegehren können Bürger:innen beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Der Rat kann dem Begehren entsprechen. Entspricht der Rat dem Begehren nicht, so folgt ein Bürgerentscheid. Findet hier das Begehren eine Mehrheit setzt es sich über die ablehnende Entscheidung des Rates hinweg. Dieser Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

    Grundsätzlich gilt, dass nur über solche Angelegenheiten beschlossen werden kann, die in der Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Entschieden werden kann nicht über Angelegenheiten, die dem/der Bürgermeister:in vorbehalten sind (z.B. über Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, über Personalangelegenheiten). Ausgeschlossen sind auch Entscheidungen über den Haushalt und die Gebühren. Gleiches gilt für Bauleitpläne und alle Vorhaben, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Bei diesen Verfahren findet bereits eine intensive und gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung statt.

     

    Wer darf ein Bürgerbegehren vorbringen?

    Jede/r Bürger:in kann ein Bürgerbegehren initiieren. Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist ( § 21 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat ( § 7 Kommunalwahlgesetz).

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e59a0021575c641c6c2c8cfc4ff85aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-711

    Fax: 05232 601-9711

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de