Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des GemeinderatesOnline erledigen

    Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des Gemeinderates

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Die Bürger können beantragen, dass sie anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses.   Mit dem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid (§ 26 Gemeindeordnung NRW -GO-) hat der Gesetzgeber ein Rechtsinstitut für die Bürger/innen geschaffen. Hierdurch soll das repräsentativ-demokratische System der GO (Vertretung der Bürgerschaft durch den Rat bzw. nach der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters gemeinschaftliche Vertretung durch den Rat und den Bürgermeister) um ein Element unmittelbarer Demokratie ergänzt werden.   Das Verfahren nach § 26 GO ist zweistufig. Es gliedert sich in eine Antragsstufe (= Bürgerbegehren) und eine Abstimmungsstufe (= Bürgerentscheid).
    Bei einem Bürgerentscheid kann über eine gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Um zu verhindern, dass sich ggf. die Interessen einer kleinen Minderheit durchsetzen, muß die Mehrheit allerdings mind. 25 % der Bürger betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von 2 Jahren kann er nur auf Initiative des Stadtrates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ratsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amt für Steuerungsunterstützung

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    Frankfurter Straße 97

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    Technisch geändert am 24.01.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

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