Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können.

    Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche in Westfalen-Lippe können die Eltern oder Personensorgeberechtigten mit diesem Grundantrag beantragen. Ausgenommen sind Anträge auf einen Platz in der inklusiven Kita.

    Folgende Leistungen können Sie mit dem Grundantrag beim LWL beantragen:

    Grundsätzlich ist für die Leistung der Eingliederungshilfe ein Antrag erforderlich. Sind Sie unsicher, ob es für Sie sinnvoll ist einen Antrag zu stellen? Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort. Die Ansprechpersonen finden Sie auf den oben verlinkten Seiten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a5fe7fa5f250fa871c3402063a1ffd4c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Str. 26-28

    48145 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-5115

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    LWL Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Straße 25

    48145 Münster

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Im Antragsverfahren werden benötigte Unterlagen benannt. Sie haben die Möglichkeit diese als Anlage hochzuladen.

    Darüber hinaus werden je nach beantragter Leistung folgende Unterlagen benötigt:

    • Heilpädagogische Frühförderung: Ärztliche Bescheinigung, Eingangsdiagnostik, Förderplan
    • Interdisziplinäre Frühförderung: Ärztliche Verordnung, Eingangsdiagnostik, Förder- und Behandlungsplan
    • Autismusspezifische Fachleistungen: Fachärztliche Bescheinigung, Bericht des Autismustherapiezentrums oder der spezialisierten Frühförderstelle in der die Fachleistungen umgesetzt werden können 
    • Heilpäd. Leistungen in der Kindertagespflege: Ärztliche Bescheinigung, Stellungnahme des Jugendamtes, Stellungnahme der Tagespflegeperson
    • Eingliederungshilfe in einer heilpädagogischen/kombinierten Kindertageseinrichtung bzw. Gruppe: Ärztliche Bescheinigung, Stellungnahme des Jugendamtes, Stellungnahme des Einrichtungsträgers
    • Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie: Ärztliche Bescheinigung, aktuelle medizinische Unterlagen oder Entwicklungsberichte, Stellungnahme der Eltern/des Vormunds/Betreuers zur Notwendigkeit der Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie 
    • Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über Tag und Nacht: Ärztliche Bescheinigung, aktuelle medizinische Unterlagen oder Entwicklungsberichte, Stellungnahme der Eltern/des Vormunds/Betreuers zur Notwendigkeit der Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie, nur bei Internat: Schulentwicklungsbericht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

    Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

    Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

    Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de