Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Apotheke/n
Hinweise für Borken
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Beschreibung
Hinweise für Borken
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
Eine Apothekenbetriebserlaubnis wird gem. § 2 ApoG auf Antrag erteilt.
Nach dem Apothekengesetz sind unter anderem folgende schriftliche Erklärungen erforderlich:
Eidesstattliche Versicherung
Schriftliche Versicherung
Die unter 1.) genannte eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei einer bevollmächtigten Person des Kreises Borken abgegeben werden.
Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Kreis Borken direkt abgegeben werden soll, kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Fristen
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Antragsunterlagen sollten spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin der Amtsapothekerin vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020