Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu drei Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreiben. Jede Person mit Geschäftsanteilen benötigt eine eigene Erlaubnis.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1051d1f866bf090ef64cdabf226c2f3c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9d06e873706394548f81acc49ee294a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst - Fachbereich 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    Fax: 0214 406-5302

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gesundheitspark 4

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02144065309

    Fax: 02144065302

    E-Mail: annette.junker@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt: 

    1. ein Ausweisdokument der antragstellenden Person.
    2. die Betriebserlaubnis für die Apotheke, 
    3. Belege über die Finanzierung der Apothekenverträge (Kreditverträge, Zahlungsbelege, Buchungsbelege etc.),
    4. eine Erklärung über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Insolvenzverfahren, Vermögensauskünfte, Haftanordnungen, Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis inkl. Angabe der jeweiligen Behörde,
    5. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O),
    6. je nach Rechtsform ein Gesellschaftervertrag/Satzung,
    7. ggf. ein Gewerbezentralregisterauszug und
    8. die eidesstattliche Versicherung. 

    Folgende Dokumente werden vom/von der Leiter*in der Hauptapotheke benötigt:  

    1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,
    2. ein Lebenslauf,
    3. eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit,
    3. die Approbationsurkunde,
    4. ein Nachweis über die Berufserfahrung,
    5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) und 
    6. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.

    Folgende Dokumente werden zu den Räumlichkeiten der Hauptapotheke benötigt:

    1. ein Pachtvertrag oder
    2. ein Mietvertrag oder
    3. ein Untermietvertrag oder
    4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und 
    5. die Nutzflächenbeschreibung und 
    6. die pharmazeutische Baubeschreibung. 

    Ggf. werden noch zusätzlich Angaben zu den Filialapotheken benötigt:

    Von den Räumlichkeiten: 
    1. ein Pachtvertrag oder
    2. ein Mietvertrag oder
    3. ein Untermietvertrag oder
    4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und 
    5. die Nutzflächenbeschreibung und 
    6. die pharmazeutische Baubeschreibung. 

    Von den Leiter*innen: 
    1. ein Ausweisdokument,
    2. ein Anstellungsvertrag,
    3. ein Lebenslauf,
    4. die Approbationsurkunde,
    5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate),
    6. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O) und 
    7. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Sie

    1. besitzen die deutsche Approbation als Apotheker oder Apothekerin,
    2. die dafür erforderliche Zuverlässigkeit,
    3. sind voll geschäftsfähig,
    4. haben keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen, die gegen bestimmte Regelungen des Apothekengesetzes verstoßen (z.B. Beteiligungen an der Apotheke, bevorzugte Abgabe bestimmter Arzneimittel, Rezeptzuweisungen),
    5. weisen nach, dass Sie über die erforderlichen Räumlichkeiten verfügen,
    6. sind gesundheitlich geeignet für die Leitung einer Apotheke und
    7. teilen mit, ob und an welchem Ort in einem anderen EU-/EWR-Staat Sie eine oder mehrere Apotheken betreiben.

    Bei einer Neueinrichtung und/oder bei einer Geschäftsübernahme erfolgt im Rahmen des Verfahrens ggf. eine (Abnahme-) Besichtigung durch die zuständige Behörde.

    Die Erlaubnis erlischt

    1. durch den Tod des Apotheker oder der Apothekerin,
    2. durch den Verzicht des Apotheker oder der Apothekerin,
    3. durch die Rücknahme oder den Widerruf der Approbation des Apotheker oder der Apothekerin, durch Verzicht auf die Approbation oder durch Widerruf der Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) oder
    4. wenn ein Jahr lang von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht worden ist (die zuständige Behörde kann die Frist verlängern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Alle Unterlagen sollen vollständig möglichst sechs Wochen vor dem Termin der Erteilung der Betriebserlaubnis bei der zuständigen Behörde vorliegen. Eine Apotheke darf erst betrieben werden, nachdem für diese eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Bei Neueröffnungen ist der Termin zur Abnahmebesichtigung mindestens vierzehn Tage vorher zu vereinbaren. Die Erlaubnis erlischt unter anderem, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Die Erlaubnis erlischt unter anderem, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de