Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu drei Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreiben. Jede Person mit Geschäftsanteilen benötigt eine eigene Erlaubnis.
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt:
1. ein Ausweisdokument der antragstellenden Person.
2. die Betriebserlaubnis für die Apotheke,
3. Belege über die Finanzierung der Apothekenverträge (Kreditverträge, Zahlungsbelege, Buchungsbelege etc.),
4. eine Erklärung über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Insolvenzverfahren, Vermögensauskünfte, Haftanordnungen, Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis inkl. Angabe der jeweiligen Behörde,
5. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O),
6. je nach Rechtsform ein Gesellschaftervertrag/Satzung,
7. ggf. ein Gewerbezentralregisterauszug und
8. die eidesstattliche Versicherung.
Folgende Dokumente werden vom/von der Leiter*in der Hauptapotheke benötigt:
1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,
2. ein Lebenslauf,
3. eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit,
3. die Approbationsurkunde,
4. ein Nachweis über die Berufserfahrung,
5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) und
6. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.
Folgende Dokumente werden zu den Räumlichkeiten der Hauptapotheke benötigt:
1. ein Pachtvertrag oder
2. ein Mietvertrag oder
3. ein Untermietvertrag oder
4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und
5. die Nutzflächenbeschreibung und
6. die pharmazeutische Baubeschreibung.
Ggf. werden noch zusätzlich Angaben zu den Filialapotheken benötigt:
Von den Räumlichkeiten:
1. ein Pachtvertrag oder
2. ein Mietvertrag oder
3. ein Untermietvertrag oder
4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und
5. die Nutzflächenbeschreibung und
6. die pharmazeutische Baubeschreibung.
Von den Leiter*innen:
1. ein Ausweisdokument,
2. ein Anstellungsvertrag,
3. ein Lebenslauf,
4. die Approbationsurkunde,
5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate),
6. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O) und
7. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Fristen
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
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250,00 EUR bis 3.500,00 EUR
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020