Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Apothekenbetriebserlaubnis

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Um eine Apotheke oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apothekerin oder als Apotheker eine behördliche Erlaubnis, die von uns als zuständige Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstr. 9_11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 028412021122

    E-Mail: torsten.wessel@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Koordinationsbereichsleitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Apothekenbetriebserlaubnis

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Hauptapotheke: 950,00€
    • Haupt- und 1 Filialapotheke: 1.550,00€
    • Haupt- und 2 Filialapotheke: 2.150,00€
    • Haupt- und 3 Filialapotheke: 2.500,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Die Antragsunterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin dem Fachdienst Gesundheitswesen vollständig vorliegen.

    Anschrift Antragsunterlagen:

    Kreis Wesel
    Der Landrat
    Fachdienst Gesundheitswesen
    Amtsapotheker
    Mühlenstr. 9 - 11
    47441 Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de