Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Mieteinfamilienhäusern durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden..

    Ziel der Förderung ist es, Haushalten mit geringem Einkommen sowie älteren und behinderten Menschen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

    Mit der Förderung besteht die Verpflichtung, für einen Zeitraum von wahlweise 25 oder 30 Jahren den geschaffenen Wohnraum zu einem festgelegten Mietpreis den Haushalten zur Verfügung zu stellen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der Mietpreis beträgt im Kreis Gütersloh je nach Gemeinde für die Einkommensgruppe A 6,00 €/m² oder 6,50 €/m² und für die Einkommensgruppe B 6,80 €/m² oder 7,40 €/m².

    Wer ist antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren?

    Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK.

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

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    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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