Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Mieteinfamilienhäusern durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden..
Ziel der Förderung ist es, Haushalten mit geringem Einkommen sowie älteren und behinderten Menschen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Mit der Förderung besteht die Verpflichtung, für einen Zeitraum von wahlweise 25 oder 30 Jahren den geschaffenen Wohnraum zu einem festgelegten Mietpreis den Haushalten zur Verfügung zu stellen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der Mietpreis beträgt im Kreis Gütersloh je nach Gemeinde für die Einkommensgruppe A 6,00 €/m² oder 6,50 €/m² und für die Einkommensgruppe B 6,80 €/m² oder 7,40 €/m².
Wer ist antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren?
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh