Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, ist ein passender und gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Sollte die passende Bescheinigung nicht vorliegen, kann im Einzelfall auf Antrag (formlos) des Vermieters eine Freistellung erteilt werden. Freistellungen für Nichtberechtigte sind je nach Überschreitung der zulässigen Einkommensgrenze und Wohnlage mit einer Freistellungsausgleichszahlung verbunden.
Jede Freistellung bezieht sich auf das jeweilige Mietverhältnis und ist nicht übertragbar.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baesweiler
Formulare
Hinweise für Baesweiler
Voraussetzungen
Hinweise für Baesweiler
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baesweiler
Verfahrensablauf
Hinweise für Baesweiler
Fristen
Hinweise für Baesweiler
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baesweiler
Kosten
Hinweise für Baesweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baesweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen