Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, ist ein passender und gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.

    Sollte die passende Bescheinigung nicht vorliegen, kann im Einzelfall auf Antrag (formlos) des Vermieters eine Freistellung erteilt werden. Freistellungen für Nichtberechtigte sind je nach Überschreitung der zulässigen Einkommensgrenze und Wohnlage mit einer Freistellungsausgleichszahlung verbunden.

    Jede Freistellung bezieht sich auf das jeweilige Mietverhältnis und ist nicht übertragbar.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ea194b88a343ee66c678e537bbfadf9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Bei Freistellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Diese ist vom Vermieter zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de