Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Wohnungsbau Förderung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen insbesondere für:

    Neubau/ Neuschaffung
    • von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen,
    • von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand
    Erwerb
    • von vorhandenen Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen
    Modernisierung

    u.a. durch bauliche Maßnahmen zur

    • Verbesserung der Energieeffizienz,
    • Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit,
    • Umbau von Wohngebäuden (u.a. Ausbau, Umnutzung oder Erweiterung),
    • Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen,
    • Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung

    in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen

    Behindertengerechte Baumaßnahmen

    Durch die Durchführung von Baumaßnahmen, die durch den konkreten individuellen Bedarf von Menschen mit Schwerbehinderung (GdB mind. 50 %) erforderlich werden.

    Allgemeine Informationen

    Nähere Informationen finden Sie auch auf den Flyern, die unter "Downloads" hinterlegt sind.

    Bei Erwerb, Neubau oder Modernisierung von Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten (Vorabprüfung durch den Chancenprüfer möglich) und die Tragbarkeit der Belastung ist dauerhaft sicher zu stellen, ohne die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu gefährden.

    Die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.

    Die Höhe der Fördermittel richtet sich individuell für den Einzelfall nach den geltenden Bestimmungen. Der Kreis Viersen ist zuständige Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

    Um die Fördermöglichkeiten zu klären, sollten Sie auf jeden Fall schon in der Planungsphase frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen. Durch eine ausführliche und gebührenfreie Beratung können Sie sich mit den vielfältigen Förderbestimmungen vertraut machen.

    Bitte vereinbaren Sie für das Beratungsgespräch einen Termin.

    Die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6a04b8bb4571d437d3c5e84ce7ee43a0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de