Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-VerordnungOnline erledigen

    Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren und Pferden sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den amtlichen Tierärzten der Kreisverwaltung Euskirchen ausgestellt. Auskunft über die Bestimmungen für die Verbringung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU können die Tierärzte der Kreisverwaltung geben. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren in Drittstaaten sind bei den Botschaften und Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Bitte senden Sie die ausgefüllte Transportanmeldung zwecks Anmeldung des Exportes per E-Mail an veterinaeramt@kreis-euskirchen.de oder per Fax an 02251 - 15 555.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de