Schmutzwassergebühren Erhebung

    Klärschlammbeseitigungsgebühren (Abwassergebühren)

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Gebühren für die Klärschlammbeseitigung werden nach der festgestellten Menge des übernommenen Klärschlamms berechnet. Zur Abfuhrmenge gehört auch das Spülwasser, das für das Absaugen erforderlich ist. Die Menge des übernommenen Klärschlamms wird an der Messeinrichtung des Fahrzeuges ermittelt.

    Für die Klärschlammabfuhr vereinbart der/die Gebührenpflichtige einen Termin mit der hierzu beauftragten Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG (Disposition Fäkalabfuhr, Tel. 02161 6092705). Die Klärschlammabfuhr wird auf Grundlage der Menge des abgefahrenen Klärschlamms über einen Abwassergebührenbescheid abgerechnet.

    Gebührenpflicht

    Gebührenpflichtig sind die Eigentümer*innen angeschlossener Grundstücke. Den Eigentümer*innen sind dinglich Berechtigte (z. B. bei Nießbrauchrecht) gleichgestellt. Ist ein Erbbaurecht bestellt, tritt der/die Erbbauberechtigte an die Stelle der Eigentümer*innen. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner*innen (§ 8 Abs. 1 der Abwassergebührensatzung der Stadt Viersen).

    Zahlungsverkehr

    Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt durch die NEW Viersen GmbH. Daher sind die Gebühren bitte unter Angabe des Vertragskontos und der Rechnungsnummer auf eine der folgenden Bankverbindungen der NEW Viersen GmbH zu überweisen:

    Sparkasse Krefeld

    IBAN:  DE09 3205 0000 0059 3103 42
    BIC:    SPKRDE33XXX

    Volksbank Viersen eG

    IBAN:  DE09 3146 0290 0300 2550 19
    BIC:    GENODED1VSN

    Auf folgender Internetseite der NEW Viersen GmbH kann ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet oder eine Bankverbindung zur Erstattung von Guthaben mitgeteilt werden:

    NEW Viersen GmbH

    Formulare

    Umschreibung der Grundbesitzabgaben bei Eigentumswechsel

    Mitteilung einer Vollmacht (Abfall, Abwasser, Grundsteuern)

    Änderungsmitteilung für Adress- und Namensänderung (Abfall, Abwasser, Grundsteuern)

    SEPA-Lastschriftmandat 

    Mitteilung der Bankverbindung zur Erstattung von Guthaben

    Rechtsgrundlagen

    Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Viersen

    Abwassergebührensatzung der Stadt Viersen
         
    Gebührentarife

    2024  2023  2022  2021  2020

    Kommunalabgabengesetz NRW 

    Landeswassergesetz NRW 

    Wasserhaushaltsgesetz 

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung Kostenrechnende Einrichtungen und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung Kostenrechnende Einrichtungen und Gebühren

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    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    41747 Viersen

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    Technisch geändert am 25.04.2024

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    Koordination Kostenrechnende Einrichtungen und Gebühren

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    Bahnhofstraße 23

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de