Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Personenstandsurkunde anfordern (Nutzung für Ahnen- oder Familienforschung möglich)

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wichtige Hinweise zum Bestellvorgang

    Personenstandsurkunden können Sie bequem von Zuhause online, telefonisch oder persönlich anfordern. Wenn Sie Ihre Urkunde online anfordern wollen,

    • nehmen wir gerne Ihre Urkundenanforderungen digital über das Online-Urkundenbestellportal der Stadt Dortmund entgegen.
    • nutzen Sie bitte unter der Rubrik Formulare (siehe unten) den entsprechenden Link.
    • schicken wir Ihnen die Urkunde(n) automatisch postalisch zu.
    • können Sie die Urkunde auch direkt über giropay bezahlen.

    Wenn Sie Ihre Urkunde telefonisch anfordern wollen,

    • rufen Sie bitte das städtische ServiceCenter "doline" unter der Rufnummer (0231) 50-13 331 an.
    • erhalten Sie mit Ihrer Urkunde einen Gebührenbescheid.

    Wenn Sie die Urkunde persönlich anfordern und entgegennehmen wollen,

    • sprechen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten,
    • in der Urkundenstelle der Stadt Dortmund vor.
    • erhalten Sie mit Ihrer Urkunde einen Gebührenbescheid.

    Ihre Urkunden werden Ihnen im Format DIN A4 übersandt. Es werden keine Urkunden im Stammbuchformat (A5) ausgestellt. Wichtig für uns ist zu wissen, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie ggf. mit einer Person verwandt sind.

    Wichtiger Hinweis in eigener Sache

    In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller*innen abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird. Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Dortmund unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden sind. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.

    Welche Stelle ist dafür zuständig, Ihre Urkunde auszustellen?

    Sie können Personenstandsurkunden aus den Geburten-, Ehe- und Lebenspartnerschafts- oder Sterberegistern entweder

    • beim Standesamt oder
    • beim Dortmunder Stadtarchiv bestellen,
    • wenn der Personenstandsfall in Dortmund seit dem 01.10.1874 beurkundet wurde.

    Das Standesamt stellt Urkunden (seit der Personenstandsrechtsreform im Jahre 2009)

    • aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
    • aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre
    • und dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahren aus.

    Wünschen Sie Urkunden aus älteren Registern, dann wenden Sie sich an das Stadtarchiv Dortmund. (stadtarchiv-dortmund@stadtdo.de)

    Welche Daten brauchen wir von Ihnen?

    Heute gibt es in Dortmund nur noch ein Standesamt, bis zum 01.07.2004 gab es zehn Standesämter und bis 1938 waren es noch erheblich mehr, daher benötigen wir bei Ihrer Anforderung

    • den Familiennamen und ggf. Geburtsnamen sowie Vornamen
    • das Geburtsdatum,
    • ggf. den Namen der Eltern,
    • den genauen Geburtsort (z.B. ein Krankenhaus),
    • den genauen Eheschließungsort,
    • den genauen Sterbeort (z.B. ein Krankenhaus oder Seniorenheim).

    Bei der Ahnen- oder Familienforschung sollten die Angaben möglichst genau sein, da neben der Urkundengebühr eine Suchgebühr in Höhe von 17 € bis 66 € pro Suchfall fällig werden kann.

    Wer darf Geburts- / Ehe- / Lebenspartnerschafts- / Sterbeurkunden anfordern?

    Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur angefordert werden von

    • Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z.B. Großeltern, Eltern oder Kinder.
    • Personen, Behörden, Firmen und Institutionen nur, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.

    Wie weise ich mein rechtliches Interesse nach?

    Dafür benötigt das Standesamt als Nachweise

    • eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,
    • Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o.ä.,
    • Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung),
    • Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggf. kostenfrei bei Rentenangelegenheiten übersandt),
    • sonstige Angaben, Unterlagen oder Nachweise.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter urkundenstelle@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.

    Hinweise zum Datenschutz

    Ihre Urkundenanforderung per E-Mail wird unverschlüsselt über das Internet an die Standesämter gesandt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d109e7b6d8e493ae5b6e15c5660e5ec0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Urkundenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: urkundenstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    §§ 61 - 66 Personenstandsgesetz (PStG)
    §§ 70 ff Personenstandsverordnung (PStV)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Sofort

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Stand 01.01.2024

    • 15,00 € Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register
    • 7,50 € jede Personenstandsurkunde/Abschrift aus dem Register (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 15,00 € internationale Personenstandsurkunde
    • 7,50 € jede weitere internationale Personenstandsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 15,00 € Übersetzungshilfe
    • 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 38,00 € Einsichtnahme in eine Sammelakte
    • 17,00 € bis 66,00 € Suchgebühr/pro Suchfall bei Ahnen- oder Familienforschung neben der Urkundengebühr
    • Gebührenfrei: Personenstandsurkunden für Rentenzwecke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Welche Möglichkeiten gibt es Personenstandsurkunden anzufordern?:

    Die schriftliche Anfrage per Post: Hierzu senden Sie uns eine formlose Anfrage mit Ihrer vollständigen Postadresse, der Angabe der benötigten Personenstandsurkunde und des Zwecks, für den Sie die Urkunde benötigen oder in welcher Weise Sie gegebenenfalls mit einer Person verwandt sind, an die Adresse:

    Stadt Dortmund
    Standesamt Dortmund
    Friedensplatz 5
    44122 Dortmund

    Ihre Urkunden werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid übersandt oder Sie vereinbaren einen Abholtermin mit uns.

    Digitale Anforderung: Hierzu verwenden Sie bitte unseren Online-Service. Ihre Urkunden werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid übersandt oder Sie vereinbaren einen Abholtermin mit uns.

    Die telefonische Anforderung: Eine telefonische Anforderung ist über das Call Center unter der Rufnummer 0231/50-0 möglich. Ihre Urkunden werden Ihnen dann mit Gebührenbescheid übersandt oder Sie vereinbaren einen Abholtermin mit uns. Hinweis zu Mehrfachanforderungen: Urkundenanforderungen über mehrere Kanäle (telefonisch, per Email, Post oder über das Serviceportal) werden separat bearbeitet und führen zu mehreren Ausstellungen sowie Rechnungen. Die Gebühren werden nicht erstattet..


    Wer kann Personenstandsurkunden anfordern?:

    Personen auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht bzw. Verwandte in gerader Linie. Andere Personen oder Institutionen können nur dann Personenstandsurkunden beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.


    Wie kann ich rechtliches Interesse nachweisen?:

    Folgende Nachweise sind möglich:

    • Eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind.
    • Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o.ä.
    • Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung)
    • Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggfls kostenfrei bei Rentenangelegenheiten übersandt)
    • Sonstige Angaben, Unterlagen oder Nachweise.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de