Sterbeurkunde anforden
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterberegister kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
Zur Anzeige eines Sterbefalles sind gem. § 29 Abs. 1 S. 1 Personenstandsgesetz (PStG) mündlich in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Höxter, sofern der Tod eines Menschen im Stadtgebiet von Höxter eingetreten ist.
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Ansprechpartner
32 Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05271 963-3232
Fax: 05271 963-1900
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.
Die Todesbescheinigung sowie die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind dem zuständigen Standesamt vorzulegen.
Voraussetzungen
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Sterbedatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Hinweise für Höxter
Ein Sterbefall ist spätestens an dem dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Höxter
Sterbeurkunden, die nicht von der Gebührenerhebung befreit sind (z.B. zum Zwecke der Bestattung), unterliegen der Gebührenpflicht wie folgt:
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 5,00
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021