Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde anforden

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Auf folgenden Wegen können Sie Ihre Urkunde beantragen
    • Online über die Onlinedienstleistung "Urkunden anfordern"
    • Persönlich im Standesamt der Stadt Spenge
    Folgende Urkunden können angefordert werden
    • Eheurkunden
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Sterbeurkunde

    Diese Urkunden können im Format DIN A4 oder in der passenden Größe für Ihr Stammbuch ausgestellt werden.

    Hinweis
    • Das Standesamt der Stadt Spenge kann nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Spenge registrierten Personenstandsfälle ausstellen.
      • Das heißt, dass z.B. eine Geburtsurkunde nur in Spenge ausgestellt werden kann, wenn die Geburt in Spenge war oder in Spenge nachbeurkundet wurde.

    Sollten Sie sich unsicher sein, wo Sie Ihre jeweilige Urkunde anfordern müssen, nehmen Sie gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Die Kollegen*innen melden sich anschließend bei Ihnen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6661668132ff75efe10f245142913c6f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Online
    • Eingescannter Personalausweis oder Reisepass
    Persönlich
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Folgende Gebühr wir erhoben
    • 10 € für die erste Urkunde und 5 € für jede weitere.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de