Sterbeurkunde anforden
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Das Standesamt Bünde führt die Sterberegister der in Bünde verstorbenen Personen. Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister erstellt.
Ist die Person erst kürzlich verstorben und Sie haben bisher keine Sterbeurkunde erhalten?
Zur Anmeldung des Sterbefalls wenden Sie sich bitte zunächst direkt an das Standesamt Bünde, um das weitere Vorgehen zu besprechen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern)
- gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse
Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.
Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Bünde
- Der Sterbeort ist Bünde.
- Die Person ist in den letzten 30 Jahren verstorben.
- Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
- Ehegatten, Lebensparterin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
- Kinder, Enkel, Urenkel
- Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
- Andere Personen (z.B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z.B. Schreiben der anfordernden Stelle)
- Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben).
Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung/- und entgegennahme vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bünde
Urkunden können Sie wie folgt beantragen:
- Online-Antrag
- Persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes im Standesamt
Die entsprechenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei der persönlichen Vorsprache im Standesamt zahlen Sie BAR oder mit EC-Karte; ACHTUNG KEINE KREDITKARTENZAHLUNG MÖGLICH.
Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen.
Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang und Legitimation Ihrer Person erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.
Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt:
- DIN A4
- DIN A5
Fristen
Hinweise für Bünde
Die Sterberegister werden 30 Jahre lang beim Standesamt Bünde geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv.
Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeit kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bünde
- Online-Antrag: etwa eine Woche zuzüglich Postweg.
- Vorsprache vor Ort: mit Wartezeit / ggf. wird die Urkunde per Post zugesandt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bünde. Sie werden von dem Standesamt Bünde nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Bünde