Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde anforden

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Das Standesamt Bünde führt die Sterberegister der in Bünde verstorbenen Personen. Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister erstellt.

    Ist die Person erst kürzlich verstorben und Sie haben bisher keine Sterbeurkunde erhalten?

    Zur Anmeldung des Sterbefalls wenden Sie sich bitte zunächst direkt an das Standesamt Bünde, um das weitere Vorgehen zu besprechen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_76ce860c0a22a0372ab1331f6fa729a8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern)
    • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

    Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.

    Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:

    Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    • Der Sterbeort ist Bünde.
    • Die Person ist in den letzten 30 Jahren verstorben.
    • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
    1. Ehegatten, Lebensparterin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
    2. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
    3. Kinder, Enkel, Urenkel
    4. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
    5. Andere Personen (z.B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z.B. Schreiben der anfordernden Stelle)
    6. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben).

    Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung/- und entgegennahme vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

    • Online-Antrag
    • Persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes im Standesamt

    Die entsprechenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei der persönlichen Vorsprache im Standesamt zahlen Sie BAR oder mit EC-Karte; ACHTUNG KEINE KREDITKARTENZAHLUNG MÖGLICH.

    Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen.

    Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang und Legitimation Ihrer Person erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

    Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt:

    • DIN A4
    • DIN A5

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Die Sterberegister werden 30 Jahre lang beim Standesamt Bünde geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv.

    Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeit kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    • Online-Antrag: etwa eine Woche zuzüglich Postweg.
    • Vorsprache vor Ort: mit Wartezeit / ggf. wird die Urkunde per Post zugesandt.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bünde. Sie werden von dem Standesamt Bünde nicht berücksichtigt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de