Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde anforden

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt des Sterbeortes.

    Folgende Urkunden stellt Ihnen das Standesamt aus:

    • Sterbeurkunde (DIN-A4- oder Stammbuchformat)
    • Mehrsprachige Sterbeurkunden
    • Beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister

    Bitte beachten Sie:
    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig. Zahlung in bar und per Girocard ist möglich.

    Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Urkundengebühr ist vorab zu entrichten.

    Bitte vergewissern Sie sich, ob das Standesamt Datteln tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Urkunden nicht erstattet werden. Für Sterbeurkunden ist das Standesamt der Sterbeortes zuständig.

    Hinweise

    Personenstandsregister werden nur befristet aufbewahrt. Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister in das Archiv abgegeben. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv der Stadt Datteln.

    Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

    Sterberegister - 30 Jahre

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_70b03cf8131276deb282d02d676083d1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Personalausweis oder Reisepass 

    Bitte geben Sie bei Antragstellung den Verwendungszweck an.

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Alle Urkunden und Abschriften aus den Registern: 14,00 Euro

    Weitere Ausfertigungen des gleichen Dokumentes bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro

    Urkunden für gesetzliche Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Rentenzwecke, sind gebührenfrei. Die Urkunden werden entsprechend gekennzeichnet. 

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de