Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde anforden

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    Zum Nachweis Ihres Personenstandes erhalten Sie aus den Personenstandsregistern Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den vorgenannten Registern. Mehr zum Thema finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie: Eine Geburtsurkunde können Sie nur bei der Stadt beantragen, in der Sie geboren wurden, nicht bei der Stadt, in der Sie wohnen.

    Sie haben aber auch die Möglichkeit, Urkunden über das Internet anzufordern (dies gilt nicht für die Anmeldung von Neugeborenen). Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Castrop-Rauxel einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Ein Video zum Servicekonto finden Sie hier

    Hinweis: Beantragen Sie die Urkunden nur auf der offiziellen Internetseite bzw. dem Serviceportal Ihrer Gemeinde und nicht auf Seiten anderer Anbieter. Weitere Informationen zu dem Thema bietet die Verbraucherzentrale auf www.verbraucherzentrale.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6aef50ea42ed398b6e35fbd5bbcf0657

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 1

    44575 Castrop-Rauxel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02305 / 106 - 2383

    Fax: 02305 / 106 - 2386

    E-Mail: standesamt@castrop-rauxel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    Zum Nachweis Ihrer Identität ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Ggf. ist das rechtliche Interesse zur Ausstellung von Urkunden durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    Sie können Urkunden aus dem Personenstandregister nur bekommen, wenn sich der Eintrag auf ihre eigene Person, auf Ihre Kinder oder auf Ihre Eltern bezieht. Andere Personen können diese Urkunden nur bekommen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Eine Geburtsurkunde erhalten Sie nur bei der Stadt, in der Sie auch geboren wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Castrop-Rauxel

    14 EUR

    Die Urkundengebühr ist bei diesem Online-Antrag vorab zu entrichten.

    Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Castrop-Rauxel tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. 

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de