Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde anforden

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung und Rentenanträge. Je nach Lebenslage wird die Urkunde auch für Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc. gebraucht.

    Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Die Sterbeurkunde enthält

    • den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft,
    • den letzten Wohnsitz und den Familienstand,
    • Sterbeort und -zeitpunkt sowie
    • Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde,
    • Internationale Sterbeurkunde,
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister.

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern beim zuständigen Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0d4ac3aa9e0da60c9b2d178d40e8d111

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - 33.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 5

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3366

    E-Mail: standesamt@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
      (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Ausweises oder Passes,
      online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren oder die Kopie als Anlage hinzufügen).

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

     Andere Personen müssen ihr rechtlichen Interesse nachweisen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin,
    • die Eltern,
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
    Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
    Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine Mail an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum und -ort, wenn bekannt Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen. Nutzen Sie hierfür den nebenstehenden Link.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de