Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Zweck und Aufgabe eines Umlegungsverfahrens

    Die Umlegung ist eine Maßnahme zur Neuordnung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage.
    Sie liegt im öffentlichen Interesse, weil dadurch die geplante städtebauliche Ordnung erreicht werden kann, und dient gleichermaßen den Interessen der Grundstückseigentümer dadurch, dass diese nach Lage, Form und Größe für die bauliche/sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke erhalten.

    Umlegungsausschuss

    Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.
    Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Umlegungsverfahren ab.

    Umlegungsbeteiligte

    Beteiligte im Umlegungsverfahren sind unter anderem die Eigentümer, die Inhaber im Grundbuch eingetragener Rechte sowie die Inhaber nicht eingetragener dinglicher und persönlicher Rechte an allen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken. Die Inhaber nicht im Grundbuch eingetragener Rechte werden jedoch erst mit der Anmeldung ihrer Rechte bei der Geschäftsstelle Beteiligte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beitrags- und Umweltabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de