Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 müssen sich alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen anmelden und beraten lassen.

    Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis.

    Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie z. B. auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie z. B. freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungenerhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5bb26e8e3da8f762b4e519a742f2eef6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_af5bfd97114af54417f46d1912bb6838

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Heinsberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452/ 13-0

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz

    Arbeitserlaubnis (nur erforderlich für Nicht-EU-Bürger)

    Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt

    Lichtbild, das den Anforderungen gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Personalausweisverordnung entspricht.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    • gültige Erlaubnis oder entsprechende AntragsID für einen Online-Antrag gem. § 12 ProstSchG für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
    • Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich.

    Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Bevor das Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich.

    Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de