Änderung von Denkmalen
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Stadt Löhne es nicht aus, hat sie auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -testat).
Macht die Stadt Löhne von einem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch und liegt kein Ausschlussgrund vor, bzw. wird es nicht abgewendet, so tritt die Stadt Löhne an Stelle der Käuferpartei in den Kaufvertrag ein; sofern sie das Recht zu Gunsten eines Dritten ausübt, tritt dieser in den Kaufvertrag ein.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt gegenüber der Verkäuferpartei; dem Käufer ist die Entscheidung bekanntzugeben.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- § 31 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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