Änderung von Denkmalen
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Personen, die ein Denkmal beseitigen, verändern oder die Nutzung ändern möchten, benötigen die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.
Denkmalrechtliche Genehmigungen müssen nur im Falle von verfahrensfreien Bauvorhaben direkt durch den Bauherren bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Sofern für Bauvorhaben an Denkmälern ein Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren angestoßen wird, kontaktiert die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung die Untere Denkmalbehörde.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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