Impfung Durchführung
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) genannten Einrichtungen tätig sind - ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.
Die Meldung der personenbezogenen Daten an den Fachbereich 53 - Gesundheit sind digital über den möglich.
Wichtig:
Zur Anmeldung im Wirtschafts-Service-Portal benötigt der/die Arbeitgeber/in eine Zertifikatsdatei (Authentifizierungsnachweis) von ELSTER (Ihr Online-Finanzamt). Bitte beachten Sie, dass der Aktivierungscode auf dem Postweg versandt wird - beantragen Sie daher frühzeitig die Zertifikatsdatei, um die Meldefrist bis zum 31.03.2022 einhalten zu können.
Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Gerne können Sie uns per Mail unter: mitarbeiterimpfung@moenchengladbach.de kontaktieren.
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Warum diese eingeführt wurde und alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Zusammen gegen Corona | Bundesministerium für Gesundheit.
Weitergehende Informationen zur einrichtungsbezogenen Impflicht (z.B. zu den arbeitsrechtlichen Folgen bei Nichtbeachtung der Impfpflicht) finden Sie in dieser vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten FAQ-Übersicht
Es ist zu erwarten, dass das BMG die FAQ bei Bedarf ergänzt und aktualisiert.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach