Briefwahl Zusendung
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Diese können Sie ca. 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltermin online anfordern.
Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagn ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Diesen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Generell kann der Antrag aber auch formlos erfolgen und sollte dann folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- ggf. Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schritfliche Vollmacht vorlegen können. Auch diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dies gilt auch für Familienangehörige.
Ferner besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro des Rathauses zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Dazu muss die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorgelegt werden. Im Wahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine Abholung durch eine andere Person ist nicht möglich. Nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung kurz vor der Wahl sehen die eintschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen an eine als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, jedoch nur dann, wenn die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig auf dem Postweg übersandt werden können. Auch hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Die nächste Wahl ist:
- Kommunal- und Bundestagswahlen in 2025
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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