Briefwahl Zusendung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Sie sind verhindert und können am Wahltag nicht persönlich in Ihrem Wahllokal erscheinen? Dann geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab.
Zur Ausstellung Ihrer Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher, persönlicher oder elektronischer Antrag erforderlich. Sie können entweder den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den abgedruckten QR-Code zur Antragstellung per Smartphone verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift in Petershagen
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann auch mündlich im Wahlbüro erfolgen. Eine telefonische Beantragung hingegen ist nicht möglich!
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Dies gilt auch für Familienangehörige.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Wahlbenachrichtigung
- ggf. Vollmacht
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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