Briefwahl Zusendung
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. In dem Zeitraum ab ca. 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin können Sie beides online anfordern.
Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Hierzu können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos, z.B. per E-Mail oder Fax, erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift in Löhne
- Telefonnummer für Rückfragen (freiwillige Angabe)
- ggf. vom Wohnort abweichende Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen
Der Antrag kann auch mündlich im Briefwahlbüro, allerdings nicht per Telefon gestellt werden. Ca. sechs Wochen vor der Wahl besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im extra eingerichteten Briefwahlbüro im Rathaus persönlich zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Ein Ausweis mit Lichtbild bzw. die Wahlbenachrichtigungskarte muss dazu vorgelegt werden.
Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine bevollmächtigte Person darf hierbei höchstens für vier Antragstellende die Wahlunterlagen beantragen; dies gilt auch für Familienangehörige. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung sehen die einschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr an eine andere Person als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, sofern diese über eine Vollmacht verfügt und die Erkrankung nachgewiesen werden kann.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
Hinweise für Löhne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
Hinweise für Löhne
Die Ausstellung und Zusendung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen sind für Sie kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Löhne