Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung BeurkundungOnline erledigen

    Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Kamen

    • Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Beurkundungen durch das Jugendamt

    Beim Jugendamt können folgende Beurkundungen kostenlos für Sie durchgeführt werden:

    • Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet waren (auch vorgeburtlich möglich)
    • Zustimmung der Mutter, der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes zur Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung des Ehemannes der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während einer bestehenden Ehe von einem anderen Mann abstammt)
    • Mutterschaftsanerkenntnis (nur für einige Nationalitäten, z.B. Italien, erforderlich)
    • Unterhaltsverpflichtungen bzw. -abänderungen
    • Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sog. Gemeinsame Sorgeerklärung (auch vorgeburtlich möglich)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b662dcef30e8afb18c34ae21fc8161ab

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige
    • bei vorgeburtlichen Beurkundungen: den Mutterpass
    • bei Unterhaltsverpflichtungen: Schreiben des Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zu der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und Nachweis des Aufenthaltsstatus

    Die Notwendigkeit weiterer Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall direkt bei der Terminvergabe.

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kamen

    • Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
    • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
    • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde.
    • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB
    • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung).
    • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
    • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen.
    • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
    • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
    • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
    • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
    • Für die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften.
    • Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
    • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen

    • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kamen

    Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.

    • Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.
    • Der Standesbeamte/ Die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
    • Insbesondere geprüft:
    • Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
    • Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
    • Etwaige frühere Statusfeststellungen
    • Der/Die Standesbeamte/in klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf.
    • Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet

    Fristen

    Hinweise für Kamen

    • Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kamen

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Kamen

    Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.

    Ggf. 30 € für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Bitte beachten Sie die folgenden Zuständigkeiten (Buchstabenverteilung: Nachname des Kindes):

    Frau Jäger:  Buchstaben A - J

    Herr Trierscheid: Buchstaben K - N

    Frau Wiesehahn: Buchstaben O - Z

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen am 09.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de