Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen

    Hinweise für Lippe

    Als Vater ein Kind anerkennen, das nicht-ehelich geboren wurde. Hier erfahren Sie, wie eine Vaterschaftsanerkennung abläuft.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 1

    33818 Leopoldshöhe

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsvormundschaften, Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Das Kind hat rechtlich gesehen noch keinen Vater. Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, ist die Anerkennung der Vaterschaft nicht wirksam.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung. Erscheinen Sie dann persönlich mit allen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Die Anerkennung der Vaterschaft ist jederzeit - auch schon vor der Geburt des Kindes - möglich.
    Rechtsfolgen der Anerkennung (zum Beispiel Unterhaltsansprüche, Staatsangehörigkeit des Kindes) können jedoch erst geltend gemacht werden, wenn die Anerkennung wirksam ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    circa 45 - 60 Minuten je Beurkundung

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Beurkundung beim Jugend- oder Standesamt: keine.
    Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht kann Kosten verursachen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen am 09.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de