Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen
Hinweise für Lippe
Als Vater ein Kind anerkennen, das nicht-ehelich geboren wurde. Hier erfahren Sie, wie eine Vaterschaftsanerkennung abläuft.
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Ansprechpartner
Amtsvormundschaften, Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-0
E-Mail: info@kreis-lippe.de
Formulare
beim Standesamt
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Das Kind hat rechtlich gesehen noch keinen Vater. Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, ist die Anerkennung der Vaterschaft nicht wirksam.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung. Erscheinen Sie dann persönlich mit allen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin.
Fristen
Hinweise für Lippe
Die Anerkennung der Vaterschaft ist jederzeit - auch schon vor der Geburt des Kindes - möglich.
Rechtsfolgen der Anerkennung (zum Beispiel Unterhaltsansprüche, Staatsangehörigkeit des Kindes) können jedoch erst geltend gemacht werden, wenn die Anerkennung wirksam ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
circa 45 - 60 Minuten je Beurkundung
Kosten
Hinweise für Lippe
Beurkundung beim Jugend- oder Standesamt: keine.
Die Beurkundung beim Notar oder Amtsgericht kann Kosten verursachen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen am 09.10.2020