Lebenspartnerschaft
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Seit dem 1. August 2001 ist es möglich, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft zu begründen.
Zuständig sind die Standesämter des Hauptwohnsitzes der Lebenspartnerinnen oder des Lebenspartners. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft bei uns im Standesamt vornehmen können, wenn einer von Ihnen seinen Hauptwohnsitz in Wadersloh hat.
Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist notwendig, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft vorliegen.
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, können Sie bei uns erfragen.
Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Sie sollten daher Ihre Anmeldung frühzeitig vornehmen, um sich dann auch noch Ihren evtl. Wunschtermin sichern zu können.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft:
- wenn beide Lebenspartner/innen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 40,00 €,
- wenn eine(r) der Lebenspartner/innen nicht deutsche(r) Staatsangehörige(r)ist: 66,00 €
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 21,00 €
Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 € (wird bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft automatisch erstellt)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen