Lebenspartnerschaft
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab den 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
Formulare
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Voraussetzungen
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- eine bestehende Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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