Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Der Online-Dienst wird in Kürze zur Verfügung stehen.
Wird eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien modernisiert (Repowering), ist eine Genehmigung erforderlich.
Auf Antrag des Vorhabenträgers werden im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft, soweit durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand unter Berücksichtigung der auszutauschenden Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung nach § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erheblich sein können.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Immissionsschutz und Abfallrecht Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3395
erforderliche Unterlagen
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Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen (Antragskonferenz).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023