Wohnungsbau Förderung

    Soziale Wohnraumförderung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Gefördert wird der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem in der Regel minderjährigen Kind oder einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

    Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

    Aufgaben der Wohnraumförderung
    • Förderung des sozialen Wohnungsbaues:
      • Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, einschließlich Erwerb sowie Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum,
      • Mietwohnungsbau,
      • Bestandsförderung,
    • Bestands- und Besetzungskontrolle von Sozialwohnungen,
    • Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Zinsbescheinigungen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Soziale Wohnraumförderung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      abhängig von der Förderung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de