Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren zu können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.
Was kann gefördert werden?
Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließlich dort geforderter Praktika. Ebenso förderfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen. Betriebliche Ausbildungen sowie Ausbildungen an entsprechenden überbetrieblichen Ausbildungsstätten können nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den begleitenden Berufsschulunterricht.
Dauer und Umfang der Förderung
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). Es gibt pauschale Bedarfssätze, die nach der Art der Ausbildung und danach differenziert sind, ob die Auszubildenden bei ihren Eltern wohnen können. Für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt.
Die Förderung nach dem BAföG erfolgt grundsätzlich familienabhängig. Soweit das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden selbst sowie das Einkommen ihrer Ehegatten und/oder ihrer Eltern die im Gesetz festgelegten Freibeträge übersteigt, wird es auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend. Ausnahmen gelten für besondere Gruppen von Auszubildenden, bei denen das Gesetz aufgrund ihres Lebensalters, ihres Ausbildungsstands und ihrer früheren Erwerbstätigkeit unterstellt, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
BAföG wird für die Dauer der Ausbildung - einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit - geleistet. Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht grundsätzlich der Dauer der Regelstudienzeit.
Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen. Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen des Staates, das später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de.
Formulare
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Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de.
Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Voraussetzungen
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Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
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Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de.
Weitere Informationen
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Wo kann ich mich informieren?
In der Regel ist zuständig für
- Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind,
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- Alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Nähere Informationen finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de
Kontakte:
- Buchstaben A - G
Frau Brenke
Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 78
Zimmer 421 - Buchstaben H - Z
Frau Sukowski
Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 75
Zimmer 421
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021
Stichwörter
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