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    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    nicht angegeben

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren zu können - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.

    Was kann gefördert werden?
    Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließlich dort geforderter Praktika. Ebenso förderfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen. Betriebliche Ausbildungen sowie Ausbildungen an entsprechenden überbetrieblichen Ausbildungsstätten können nicht gefördert werden. Dies gilt auch für den begleitenden Berufsschulunterricht.

    Dauer und Umfang der Förderung
    Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). Es gibt pauschale Bedarfssätze, die nach der Art der Ausbildung und danach differenziert sind, ob die Auszubildenden bei ihren Eltern wohnen können. Für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt.

    Die Förderung nach dem BAföG erfolgt grundsätzlich familienabhängig. Soweit das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden selbst sowie das Einkommen ihrer Ehegatten und/oder ihrer Eltern die im Gesetz festgelegten Freibeträge übersteigt, wird es auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend. Ausnahmen gelten für besondere Gruppen von Auszubildenden, bei denen das Gesetz aufgrund ihres Lebensalters, ihres Ausbildungsstands und ihrer früheren Erwerbstätigkeit unterstellt, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
    BAföG wird für die Dauer der Ausbildung - einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit - geleistet. Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht grundsätzlich der Dauer der Regelstudienzeit.

    Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen. Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen des Staates, das später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/3 - Sonstige Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de.

    Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Eine Förderung ist nur möglich wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. ,3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de . Links www.bafög.de [https://www.bafög.de]

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de.

    Weitere Informationen

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    Wo kann ich mich informieren?
    In der Regel ist zuständig für

    • Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind,
    • Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
    • Alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern

    Nähere Informationen finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de

     

    Kontakte:

    • Buchstaben A - G
      Frau Brenke
      Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 78
      Zimmer 421

    • Buchstaben H - Z
      Frau Sukowski
      Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 75
      Zimmer 421 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de