AusbildungsförderungOnline erledigen

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    nicht angegeben

    BAföG für Schüler/Auszubildende kann beim BAföG-Amt der Stadt Hamm beantragt werden. Den BAföG-Antrag stellen Schüler bzw. Auszubildende ab 15 Jahren selbst.
    Unter 15 Jahren er und der gesetzlicher Vertreter. Entsprechende Antragsformulare sind in sämtlichen Bürgerämtern der Stadt Hamm erhältlich. Ebenso ist die Abgabe ausgefüllter Anträge zwecks Weiterleitung an die zuständige Abteilung in den Bürgerämtern möglich.

    Zuständigkeiten


    Zuständigkeiten

    Mitarbeiter Funktion Telefon Zimmer Herr Platte Sachgebietsleiter 17 - 6230 151 Frau Ahlburg Buchst. A - J 17 - 6215 268 Frau Kazanci Buchst. K - O 17 - 6216 267 Frau Bergmeier Buchst. P - Z 17 - 6156 266

     

    Öffnungszeiten:
    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr             Mi. 08:30 - 12:30 Uhr   und 14:00 - 15:30 Uhr              


    Weitere Informationen, alle Anträge zum Download sowie einen Link zum Online-Antrag finden Sie hier .

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_da46b0610301d5475239448a8f6a4ddf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Unterhaltsvorschusskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Eine Förderung ist nur möglich wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. ,3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de . Links www.bafög.de [https://www.bafög.de]

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de