Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Student/in) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

    Ziel der Ausbildungsförderung

    Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation die Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

    Prüfung durch das Amt für Ausbildungsförderung

    Nachdem Sie einen BAföG-Antrag gestellt haben, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, ob die angestrebte Ausbildung gefördert werden kann. Häufig ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.

    Berechnung der individuellen Förderung

    Bei der Berechnung Ihrer individuellen Förderung wird von Pauschalen für den monatlichen Bedarf ausgegangen. Die Höhe Ihres Förderungsbetrages hängt davon ab, ob Sie eine schulische Ausbildung absolvieren oder studieren sowie von Ihrem Wohn- und Ausbildungsort. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den für Sie berechneten Leistungen nach dem BAföG für jedes Kind einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

    In Ausnahmefällen erhalten Sie die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Aldegrever Straße 10 - 14

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 308-5010

    E-Mail: sozialamt@kreis-paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de .

    Formulare

    Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .

    Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.

    Voraussetzungen

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de