Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Eine weiterführende schulische Ausbildung war in früheren Zeiten in aller Regel nur finanziell gut gestellten Personen möglich. Für ein funktionierendes und gedeihliches Gemeinwesen sind möglichst hohe schulische Qualifikationsmöglichkeiten aller Bevölkerungsschichten jedoch unerlässlich.
Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht finanzieren können.
Der Kreis Minden-Lübbecke führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de.
Formulare
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Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de.
Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Voraussetzungen
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Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
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Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de.
Weitere Informationen
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Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021
Stichwörter
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