Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.
Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.
Wer hat Anspruch?
Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
- Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
- Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
- Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?
Auskunft zu diesen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
Wer ist zuständig?
In der Regel ist zuständig für
- Studierende das Studierendenwerk der Universität oder Fachhochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist,
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Wie wird BAföG beantragt?
Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Diese sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung und im Kreis Gütersloh auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich. Bitte beachten Sie, dass ein wirksamer Antrag nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Formblatt 1 gestellt werden kann.
Die Formblätter sind aber auch im Internet eingestellt und können unter der Adresse www.bafög.de eingesehen und ausgedruckt werden.
Bei Folgeanträgen ist auch die Nutzung des Formblatts 9 grundsätzlich möglich.
BAföG-Antrag online
Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag unter dem Link www.bafoeg-digital.de online auszufüllen. Es handelt sich um ein gemeinsames Angebot der Ministerien für Innovation, Wissenschaft und Forschung und für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach der Registrierung und dem Einloggen anhand einer Benutzerkennung und eines Passwortes besteht die Möglichkeit, die Formblätter online auszufüllen und elektronisch an das entsprechende Amt für Ausbildungsförderung zu übermitteln. Hierbei überprüft eine Software die Anträge auf wesentliche Vollständigkeit und Plausibilität.
Achtung: Eine rechtmäßige Antragstellung ist hierbei nur anhand eines elektronischen Identitätsausweises durch das Einlesen der persönlichen Daten vom Personalausweis der antragstellenden Person möglich (Online-Ausweis-Funktion). Ohne Online-Ausweis-Funktion können die Unterlagen zwar elektronisch übermittelt werden, müssen jedoch anschließend ausgedruckt und unterschrieben, möglichst mit allen erforderlichen Anlagen auf dem Postweg an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung verschickt werden. Bei Versendung ohne Online-Ausweis-Funktion gilt erst der Eingang beim Amt als Antragseingang.
Hinweis: Im Rahmen der Digitalisierung werden Ihre Antragsunterlagen nach dem Eingang hier eingescannt. Bitte beachten Sie, dass im Original eingereichte Unterlagen anschließend vernichtet werden. Reichen Sie daher bitte ausschließlich Kopien ein! Digitale Dokumente übersenden Sie bitte im PDF-Format.
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit
Montags - Freitags: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montags - Mittwochs: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
E-Mail-Adresse:
team-bafoeg@kreis-guetersloh.de
Anschrift
Kreishaus Rheda-Wiedenbrück
Wasserstraße 14
33378 Rheda-Wiedenbrück
Postanschrift
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de .
Formulare
Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .
Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021
Stichwörter
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