Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Hinweise für Alfter
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Die Sozialplattform umfasst folgende Leistungsbereiche:
Arbeitslosigkeit & Arbeitssuche: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Arbeitsgelegenheiten; Arbeitslosengeld; Ausgleichsabgabe in Fällen von Schwerbehinderung; Bürgergeld; Eingliederung von Langzeitarbeitslosen; Eingliederung von Selbstständigen; Einstiegsgeld; Ermäßigtes Nahverkehrsticket; Förderung aus dem Vermittlungsbudget; Förderung schwer zu erreichender junger Menschen; Freie Förderung; Kommunale Eingliederungsleistungen; Pass für Geringverdienende; Teilhabe am Arbeitsmarkt
Sozialhilfe & Grundsicherung: Einmalige Bedarfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bildung und Teilhabe
Wohnen: Wohngeld; Wohnberechtigungsschein; Übernahme von Mietrückständen
Schule, Studium, Ausbildung: Berufsausbildungförderung (BAföG); Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Leistungen für Familien: Kindergeld; Kinderzuschlag; Bildung und Teilhabe; Familienpass
Migration & Asyl: Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Sozialleistungsfinder: Der Sozialleistungsfinder gibt Ihnen eine Übersicht über Sozialleistungen für die Sie anspruchsberechtigt sein könnten. Der Finder dient lediglich zu Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de .
Formulare
Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .
Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Alfter
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .
Weitere Informationen
Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021
Stichwörter
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