Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch von vollzeitschulischen Ausbildungen, wie z. B. für den Besuch von:
- Haupt-, Real-,Sekundar-, Gesamtschule, Gymnasium ab Klasse 10
- Berufsfachschule
- Fachschule
- Fachoberschule
- Abendschule
- Berufsaufbauschule
- Kolleg
- Akademie
- Höhere Fachschule
- sowie hiermit verbundene Praktika.
Die Zuständigkeiten sind nach Buchstaben wie folgt aufgeteilt:
A - H, Sch, St, T, X - Z Telefon 02261 88-4021 I - W (ohne Sch, St und T) Telefon 02261 88-4022
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden.
Antragsformulare und Info-Broschüren sind über das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafög.de erhältlich. Dort ist auch eine elektronische Antragstellung möglich.
Den Antragsformularen fügen Sie Belege über eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommensbelege des Ehepartners und der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
(z. B. Antragstellung 2022 = Einkommensnachweise aus dem Jahr 2020) bei.
Formulare
Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .
Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Elektronische Antragsstellung
Schüler, Schülerinnen und Studierende können durch elektronische Antragstellung mittels eID oder De-Mail BAföG-Leistungen beantragen. Die technischen Verfahren eID und De-Mail ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss nicht ausgedruckt werden!
Weitere Informationen
Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021
Stichwörter
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