AusbildungsförderungOnline erledigen

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
    Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.

    Weitere Informationen und Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

     

    Ansprechpartner BAföG Kreis Euskirchen

    Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der BAföG-Stelle zur Verfügung

    Manuela Lorbach (Di. - Do.: 8.30 - 11.00 Uhr)     Susen Keuer (Di. - Mi.:  8.30 - 12.00 Uhr)     Tünde Wiebe (Mi. - Do.: 8.30 - 15.30 Uhr)    

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1462044b8f9b55b796ff63c4fbfdf354

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de.

    Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de