Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Geförderte Ausbildungsgänge
    • weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
    • Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
      • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
      • einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
      • einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
    • Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
    • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
    • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1183509c0da94dc957c56c0e9dca7620

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50-32 BAföG

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-5247

    Fax: 0212 290-749362

    E-Mail: bafoeg@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    • Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten
    • Einkommensteuerbescheid
    • Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente

    Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)

    Formulare

    Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .

    Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    • Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres,
    • die Leistung wird einkommensabhängig gewährt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de