Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Geförderte Ausbildungsgänge
- weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
- einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war
- einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt.
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Einkommensunterlagen der Eltern, des Ehegatten
- Einkommensteuerbescheid
- Bescheide über Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld, Rente
Anträge erhält man beim Amt für Ausbildungsförderung oder aus dem Internet (Der Link steht unter weiterführende Informationen)
Formulare
Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .
Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Voraussetzungen
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- Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres,
- die Leistung wird einkommensabhängig gewährt
Rechtsgrundlage(n)
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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021
Stichwörter
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