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    Familienname

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm


    Der Vor- und Familienname bezeichnet eine Person in der Öffentlichkeit, bei sämtlichen Rechtsgeschäften sowie im Privatleben.

    Manchmal gibt es einen persönlichen Grund,warum eine Person den eigenen Namen ändern möchte.
    Dies kann z. B. bei anstößigen oder lächerlichen Namen der Fall sein.
    Auch bei Pflegekindern kann eine Änderung des Familiennamens notwendig
    erscheinen.

    Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
    Eine Namensänderung hat einen Ausnahmecharakter und dient dazu, Probleme und Behinderungen mit dem Vor- oder Familiennamen zu beseitigen.
    Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund.

    Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.


    Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen, dazu melden Sie sich bitte unter standesamt@stadt.hamm.de. Wir werden dann zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnemen und das weitere Verfahren besprechen.

     



     

     

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9180

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    Fax: 02381 17-109176

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei Familiennamen von 2,50 Euro bis zu 1.022,00 Euro und bei Vornamen von 2,50 Euro
    bis zu 255,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand, Einkommen und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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