Familienname
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.
Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt.
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:
im Fall einer Scheidung
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
- Personalausweis
nach Versterben des Partners / der Partnerin
- Sterbeurkunde
- Peronalausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Wiederannahme des Geburtsnamens: 21 Euro
- Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro
Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen