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    Familienname

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Doppelnamen
    Doppelnamen entstehen, wenn einem Familiennamen ein anderer Familienname vorangestellt oder angefügt wird. Der Doppelname gilt als ein Familienname.

    Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
    Wird bei der Eheschließung/Partnerschaftsbegründung kein gemeinsamer Familienname bestimmt, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierbei gibt es keine zeitliche Befristung

    Wiederannahme des Geburtsnamens
    Sind Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Hierzu benötigen Sie

    • Personalausweis oder Reisepass
    • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe mit Auflösungsvermerk

    Änderung des Vor- oder Familiennamens
    Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Für die Änderung des Vor- oder Familiennamens wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5a2152ddae335bd4413a249cdef53e20

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Die Kosten für die nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens und die Wiederannahme des Geburtsnamens betragen 30 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de