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    Familienname

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Wenn Sie noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

    Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen abzugeben.

    Wiederannahme des Geburtsnamens

    Als verwitweter oder geschiedener Ehegatte können Sie durch Erklärung Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung Ihres jetzigen Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären, wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihrer Eheschließung.

    Diese Unterlagen werden benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Haben Sie in Bergisch Gladbach geheiratet, dann bringen Sie bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil des Gerichts mit.
    • Haben Sie nicht in Bergisch Gladbach geheiratet, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der Eheschließung vor.
    Erklärung gem. Bundesvertriebenengesetz oder nach Einbürgerung

    Für Personen, die erstmalig unter das deutsche Namensrecht fallen, besteht die Möglichkeit einer unwiderruflichen Namensangleichung, d.h. ausländische Normen werden ans deutsche Namensrecht angeglichen. Informationen zu notwendigen Unterlagen und den Gebühren erhalten Sie beim Standesamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dd2e98cd8ea423fd84a0188d6aa3c2c6

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Wiederannahme des Geburtsnamens:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Haben Sie in Bergisch Gladbach geheiratet, dann bringen Sie bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil des Gerichts mit.
    • Haben Sie nicht in Bergisch Gladbach geheiratet, dann legen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der Eheschließung vor.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de