Familienname
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Standes- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451 629-934
Fax: 02451 629-929
Standes- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451 629-934
Fax: 02451 629-929
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk:
- Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
- rechtskräftiges Scheidungsurteil: falls die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist
Formulare
Hinweise für Geilenkirchen
Voraussetzungen
Hinweise für Geilenkirchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geilenkirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Geilenkirchen
Fristen
Hinweise für Geilenkirchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geilenkirchen
Kosten
Hinweise für Geilenkirchen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geilenkirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie beim Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bitte beachten: Für die Wiederannahme des Geburtsnamens ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie den u. g. Standesbeamten oder das Bürgerbüro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Geilenkirchen