Fachinformationssystem Boden Auskunft
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Die Untere Bodenschutzbehörde des Fachbereichs Klima und Umwelt der Stadt Aachen führt auf der Basis des § 11 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der §§ 7 und 8 des Landesbodenschutzgesetzes NRW ein Altlastenverdachtsflächenkataster.
Hier an dieser Stelle können Sie eine Auskunft aus dem Kataster beantragen. Dazu können Sie sich entweder im Serviceportal einloggen (gelber Button am Textende "Zur Anmeldung") und elektronisch den weiteren Anweisungen folgen oder ein beschreibbares PDF-Formular herunterladen (rechte Spalte unter Downloads "Altlastenverdachtsflächen: Antrag auf Auskunft") und dieses ausgefüllt der Behörde zusenden (per Post oder als E-Mail-Anhang). Bitte nutzen Sie als E-Mail-Adresse hierfür ausschließlich "altlastenauskunft@mail.aachen.de".
Der Antrag kann für alle Grundstücke gestellt werden, die innerhalb des Aachener Stadtgebietes liegen (Gemarkungen Aachen, Brand, Burtscheid, Eilendorf, Forst, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Lichtenbusch, Richterich, Sief, Walheim).
Für die außerhalb der Stadt Aachen liegenden Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen ist die Untere Bodenschutz-behörde der Städteregion Aachen zuständig -> Kontakt und Informationen
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Näheres zum Thema Altlastenverdachtsflächen erfahren Sie hier auf den Seiten der Stadt Aachen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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